MigrationDeutschland Mit AfD: Unions-Antrag zu Asyl im Bundestag angenommen Jens Thurau29.01.202529. Januar 2025Ein Plan von CDU-Kanzlerkandidat Friedrich Merz für eine verschärfte Asylpolitik ist im Parlament angenommen worden. Kanzler Scholz greift Merz frontal an und wirft ihm einen Tabubruch im „Affekt“ vor.https://p.dw.com/p/4pmkkDer Kanzlerkandidat der Union, Friedrich Merz, brachte seinen Antrag mit den Stimmen der in Teilen rechtsextremistischen AfD durch den Deutschen BundestagBild: Markus Schreiber/AP/picture allianceAnzeigeIn aufgeheizter Stimmung debattierte der Bundestag an diesem Mittwoch über den richtigen Weg in der Asyl – und Migrationspolitik. Ausgelöst hatte die Debatte der konservative Oppositionsführer, CDU-Chef Friedrich Merz,  der gute Chancen hat, nach der Neuwahl zum Bundestag am 23. Februar  neuer Bundeskanzler zu werden. Seine Fraktion aus CDU und der bayrischen Schwesterpartei CSU hatte zwei Anträge in den Bundestag eingebracht, die erhebliche Verschärfungen bei der Zuwanderungspolitik vorsehen. Einer der Anträge wurde mit den Stimmen der in Teilen rechtsextremen AfD angenommen – zum ersten Mal in der Geschichte des bundesdeutschen Parlamentes.  Scholz: „Asylrecht ist Lehre aus der Geschichte“ Zu Beginn sagte ein sichtlich angespannter Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) in seiner Regierungserklärung, die Union aus CDU und CSU lege mit ihren Anträgen die Axt an den Kern des Asylrechts: „Das Recht auf Asyl ist die unmittelbare Antwort auch auf das Grauen der NS-Herrschaft. Damals waren es Deutsche und europäische Juden, die an fremden Grenzen abgewiesen wurden. Das darf, so die Lehre der Geschichte, nie wieder passieren, das darf Deutschland nie wieder zulassen.“ Rechtswidrig nannte Scholz die Pläne von Merz. Der CDU-Chef habe „im Affekt“ den Konsens aufgekündigt, nicht mit den Rechtsextremen zusammenzuarbeiten.Hitzige Debatte im Bundestag: Fast feindselig beobachtet Bundeskanzler Olaf Scholz (Mitte) Oppositionsführer Friedrich Merz (CDU) am Mittwoch Bild: Kay Nietfeld/dpa/picture alliance Merz: „Wir machen, was wir für richtig halten“ Denn der CDU-Kanzlerkandidat hatte in den letzten Tagen klar gemacht, dass er auch Stimmen der in Teilen rechtsextremen „Alternative für Deutschland“ (AfD)  in Kauf nehmen würde, damit die Anträge eine Mehrheit bekommen. Unter anderem hatte er dem „Zweiten Deutschen Fernsehen“ (ZDF) gesagt: „Wir machen in der Unionsfraktion das, was wir in der Sache für richtig halten. Und wenn die AfD zustimmt, dann stimmt sie zu. Wenn sie nicht zustimmt, soll sie es bleiben lassen.“ Die Mordtat von Aschaffenburg Zugespitzt hatte die erregte Diskussion zuletzt die Mordtat im bayrischen Aschaffenburg in der vergangenen Woche, bei der zwei Menschen, darunter ein zweijähriges Kind, erstochen worden waren. Der mutmaßliche Täter wurde festgenommen und stammt aus Afghanistan. Auch diese schreckliche Tat ist einer der Gründe, warum das Thema Migration und Asyl momentan das wichtigste im Wahlkampf ist. Der Bundestag gedachte der Opfer zu Beginn der Debatte in einer Gedenkminute. Merz: „Brauchen endlich wirksame Entscheidungen“ Aber Verschärfungen durchsetzen mit der AfD als Mehrheitsbeschaffer? Bis zuletzt hatten auch die Konservativen von CDU und CSU stets beteuert, mit den Rechtsextremen in keiner Weise zusammen zu arbeiten. Tatsächlich hatte die Union den Anträgen einen Passus hinzugefügt, in dem sie die Politik der AfD scharf kritisierte. Jetzt sagte Merz im Bundestag, nach dem Anschlagen in Aschaffenburg und dem vor Weihnachten in Magdeburg müsse die Politik endlich handeln: „Wenn Mitgefühl und Anteilnahme nach solchen Anschlägen nicht immer mehr zum politischen Ritual verkommen soll, dann müssen spätestens nach Magdeburg und Aschaffenburg jetzt endlich wirksame Entscheidungen gegen den Zustrom illegaler Flüchtlinge nach Deutschland und gegen den illegalen Aufenthalt der Flüchtlinge in Deutschland getroffen werden.“ Trauer und Entsetzen in Aschaffenburg nach der Mordtat in der vergangenen WocheBild: Jacob Schröter/dpa/picture alliance Kirchen: „Migranten nicht pauschal diffamieren“ Heftige Kritik am Kurs von Merz kam auch von außerhalb des Parlaments, von Kirchenvertretern. Direkt an die Fraktionen im Bundestag gerichtet, erklärten die Vertreter der evangelischen und der katholischen Kirche in Berlin: „Zeitpunkt und Tonlage der aktuell geführten Debatte befremden uns zutiefst.“ Und weiter: Die Debatte sei geeignet, „..alle in Deutschland lebenden Migrantinnen und Migranten zu diffamieren und Vorurteile zu schüren.“ Regierung ohne Mehrheit Brisant an den beiden Anträgen der Konservativen: Nach dem Scheitern der Dreier-Koalition aus SPD, Grünen und FDP im vergangenen November hat die Minderheitsregierung von Kanzler Scholz keine Mehrheit mehr im Parlament. Wohl aber die Konservativen zusammen mit der AfD, der FDP und dem „Bündnis Sahra Wagenknecht“ (BSW).  Merz sagte nach der Abstimmung, er bedaure die Zustimmung der AfD. Ein zweiter von seiner CDU/CSU-Fraktion eingebrachter Antrag wurde abgelehnt. Ständige Grenzkontrollen und Zurückweisungen Gefordert wurden im ersten Antrag unter anderem dauerhafte Grenzkontrollen zu allen Nachbarländern sowie ein Einreiseverbot für alle Menschen ohne gültige Einreisedokumente, auch wenn sie ein Schutzgesuch äußern. Ausreisepflichtige sollten inhaftiert werden und Abschiebungen müssten täglich erfolgen, heißt es weiter. Im zweiten Antrag verlangte die Union einen „Politikwechsel bei der inneren Sicherheit“. Beide Anträge stellen aber keinerlei Verpflichtung für die Bundesregierung dar, auch entsprechend zu handeln. Am Freitag im Bundestag: wieder das Thema Asyl Im Gegensatz zu einer Gesetzesverschärfung, über die CDU und CSU den Bundestag am Freitag abstimmen lassen wollen. Dieser Plan sieht unter anderem vor, die Begrenzung der Zuwanderung und das Ende des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte als Ziel festzuschreiben. Das sind in Deutschland lebende Menschen, die kein Asyl erhalten, aber aus anderen Gründen vorerst in Deutschland bleiben dürfen. Hier haben die AfD, die FDP und diesmal auch das BSW angekündigt, mit ‚Ja‘ stimmen zu wollen. Aber dieses Gesetz müsste noch vom Bundesrat, der Vertretung der 16 Bundesländer,  endgültig abgesegnet werden. Ob das passiert, ist mehr als offen. Und auf jeden Fall wird sich der Bundesrat mit der Thematik erst nach der Neuwahl am 23. Februar befassen. Jens Thurau Autor@JensThurauSchicken Sie uns Ihr Feedback!Ihr FeedbackAnzeige

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