HomeBundesgerichtshofKommentar: Wenn Richtern ein Fehler unterläuft, sind die Auswirkungen besonders hart Kommentar: Wenn Richtern ein Fehler unterläuft, sind die Auswirkungen besonders hart Alle machen Fehler, auch Richter: Da wird der Angeklagte nicht geladen oder das letzte Wort vergessen oder ein Grundstück unrechtmäßig versteigert – wie in Rangsdorf.Katrin Bischoff29.03.2025 20:08 UhrManchmal irrt auch Justitia.dpaVergessen habe ich schon einiges. Einen Arzttermin oder auch zwei. Einen Handwerker, den wir vor Monaten bestellt hatten. Er stand vor unserer Tür, klingelte vergeblich.Ich habe auch schon ein Konzert verpennt, wofür wir vor Monaten die Karten bestellt und auch bezahlt hatten. Mein Mann und ich saßen zuhause. Es war ein schöner Abend. Bis mein Handy vibrierte und mir mitteilte, ich müsse in 15 Minuten am Veranstaltungsort sein. Erst haben wir uns geärgert, dann gelacht.So etwas gibt es, ohne dass man gleich Demenz befürchten muss. Selten habe ich einen beruflichen Termin versaubeutelt. Eigentlich kann ich mich an keinen erinnern. Neulich habe ich in einer Studie gelesen, dass vergessliche Menschen besonders intelligent seien, weil sie sich bewusst dafür entscheiden, Details aus der Vergangenheit zu vergessen – um für die Gegenwart Platz zu schaffen.Billiger wird’s nicht: Schicken Sie Ihre Kinder zum Studium nach ChemnitzOstdeutschland24.03.2025Schneller Termin im Berliner Bürgeramt: Mit diesen Tricks kann es klappenPanorama19.03.2025Aha, dachte ich. Vielleicht sind auch Richter deswegen manchmal so vergesslich. Obwohl sie eher Dinge in der Gegenwart verpeilen. Schon öfter habe ich erlebt, wie Richterinnen und Richter Dinge vergessen, die eigentlich zu ihrem Handwerk gehören sollten: Zeugen laden, Sachverständige informieren, den Angeklagten jene Rechte geben, die sie haben.Neulich saß ich in einem vielbeachteten Prozess, in dem die Angeklagten einen Mann gequält haben sollen, weil er wohl etwas mit der Tochter eines der Beschuldigten gehabt hatte. Ein Heranwachsender war unter den Angeklagten. Deswegen fand der Prozess vor einer Jugendkammer statt. Alle waren da: Richter, Schöffen, der Staatsanwalt, die Verteidiger, die Angeklagten.Wer fehlte, war die Jugendgerichtshilfe, die in solch einem Fall zwingend notwendig ist. Der Richter hatte vergessen, jemanden zu laden. Der Prozess wurde ausgesetzt. Ein neuer Termin vereinbart – auf Staatskosten, versteht sich. Kleine Formfehler mit enormen Auswirkungen So etwas geschieht öfter: An einem Brandenburger Landgericht saßen alle Beteiligten mal bereit, der Zuschauerraum war gut gefüllt. Doch nichts passierte. Es war 9 Uhr, eine Stunde verging. Niemand sagte, warum es nicht losging. Bis die Referenten plauderten: Der Richter hatte den Termin verpennt. Er wurde wachgeklingelt, musste aber erst aus Westbrandenburg in den Osten des Landes reisen. Statt 9 Uhr begann das Verfahren gegen 14 Uhr.Ich habe aber auch schon Richter erlebt, die eine Doppelmörderin nicht rechtzeitig zu ihrem Mordprozess geladen hatten. Einem angeklagten Vater, der sein Kind verhungern ließ, wurde das zwingend notwendige letzte Wort nicht erteilt. Ein kleiner Formfehler mit enormen Auswirkungen. Die Revision des Angeklagten wurde vom Bundesgerichtshof zugelassen, im neu aufgerollten Prozess erhielt der Angeklagte eine geringere Strafe.In einem der bislang größten Müllskandal-Fälle in Brandenburg, bei dem die Angeklagten große Mengen Sondermüll illegal in die ehemalige Tongrube Marienthal-Trottheide (Oberhavel) gekippt hatten, versäumte der zuständige Richter, die Urteilsbegründung rechtzeitig fertigzustellen.In Berlin wird immer mehr gerast: Bis der Arzt kommt oder der LeichenwagenBerlin09.03.2025Drama in Rangsdorf: BGH verweist Fall nach Brandenburg zurück – Haus muss nicht abgerissen werdenOstdeutschland15.03.2025In den Medien hieß es, er habe das zwei Wochen lang verschlafen. Der Bundesgerichtshof hob deswegen das Urteil auf. Als eine Katastrophe, die eigentlich nicht passieren darf, hatte die Sprecherin des Brandenburger Oberlandesgerichts diesen Vorgang bezeichnet.Jeder Mensch macht Fehler. Doch in der Justiz sind falsche Entscheidungen oder Versäumnisse, die zum Glück nicht häufig geschehen, besonders hart. Das zeigt sich gerade in dem Fall der Familie aus Rangsdorf, die seit Jahren um ihr Haus bangt. Sie hatte das Grundstück, auf dem sie ihr Eigenheim errichtete, bei einer Zwangsversteigerung am Amtsgericht Luckenwalde erworben. Sicherer als vom Staat sei ein Grundstückskauf nicht, dachte die Familie.Sie irrte, denn das Amtsgericht hatte nicht ausreichend nach dem ursprünglichen Besitzer gesucht. Der hatte, als die Familie längst ihr Haus auf dem Grundstück gebaut hatte, Einspruch gegen die Zwangsversteigerung erhoben. Zu Recht, urteilten die Gerichte. Dieser nervenzerrende Rechtsstreit ist bis heute nicht beendet. Lesen Sie mehr zum Thema BundesgerichtshofBauen & Wohnen