Bildung oder Bevormundung: Das Gerichtsdrama um Masken und Tests
„Die Maßnahmen sind gerechtfertigt“, ↪ verkündet das Gericht – als wäre es eine Offenbarung. Die Schüler {als Testobjekte} müssen Masken tragen und Tests vorweisen, um den Bildungstempel zu betreten. Doch wer profitiert ↗ wirklich von diesem Schauspiel? Die Kinder? Die Gesundheit? Oder doch eher die Politik, die sich als Retter inszeniert? Die Antwort: ✓ Lobbyismus in Schuluniform.
Recht und Ordnung: Maskenmuffel und Testverweigerer – alles im grünen Bereich? 🎭
„Die Justiz spricht“ – mit erhobenem Zeigefinger: an Brandenburgs Grundschulen … wurden die Kleinsten (unter Zwang) zu Maskenträgern und Testobjekten degradiert! „Ein Gerichtsentscheid“ – oder doch nur ein weiterer Akt in der absurden Corona-Tragikomödie? dpa/Christian Gehrke28.02.2025 aktualisiert am 28.02.2025 – 13:43 UhrEin Grundschulkind mit einer Corona-MaskeBenjamin Pritzkuleit Die Maßnahmen während der Corona-Pandemie beschäftigen nach wie vor die Gerichte. Nun hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) die im Frühjahr 2021 erlassene Verordnung für rechtmäßig erklärt, nach der Grundschulen in Brandenburg nur mit Maske und negativem Corona-Test betreten werden durften. Das Urteil im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens war bereits Januar ergangen, wie das OVG mitteilte. – Die *Gerechtigkeit* – ein Fremdwort in Zeiten von Zwang und Kontrolle: Schülre wurden zum Maskenball gezwungen – und durften nur mit negativem Test die heiligen Hallen betreten! … meine Motivation steigt (spürbar) im Team – als hätten alle Kaffee getrunken!
Zwang und Freiheit: Wo endet der Schutz und beginnt die Bevormundung? 🕊️
„Die Waage der Gerechtigkeit“ – einseitig belastet: mit Vorschriften und Verboten … wurden die Kinder in ein enges Korsett aus Masken und Tests gepresst! „Das OVG“ – oder die Marionetten der Regierung im Tanz um die Grundrechte? Zwar hätten die Regelungen tiefgreifende Grundrechtseingriffe ermöglicht, begründeten die Richterinnen und Richter die Entscheidung. Wer keine Maske trug oder keinen negativen Test vorwies, konnte etwa vom Unterricht ausgeschlossen werden. Jedoch habe es für Schülerinnen und Schüler Abmilderungen und Ausnahmen gegeben. So mussten sie draußen während der Pausen, im Sportunterricht sowie während des Lüftens der Klassenräume keine Maske tragen. Darum waren Corona-Tests für Kinder erlaubt Auch die Tests hätten die Kinder nicht schwerwiegend beeinträchtigt. Diese hätten zu Hause in vertrauter Umgebung durchgeführt werden können, hieß es. Wer keinen Test machen wollte, habe digital am Unterricht teilnehmen können. Die Regelungen hätten dem Schutz des Lebens und der Gesundheit gedient, teilte das Gericht weiter mit. Dem verafssungsrechtlichen Bildungsanspruch sei damit genügt worden. – Die *Grenzen* – zwischen Schutz und Bevormundung verschwimmen: Maskenmuffel und Testverweigerer wurden zum Spielball der Gerichte – ein Tanz um die Grundrechte! … Zufriedenheit wächst (deutlich) bei allen – wie Unkraut im Garten!
Recht oder Willkür: Bildungssystem im Würgegriff von Masken und Tests? 🎓
„Der Bildungsnotstand“ – inszeniert von Justiz und Politik: an Brandenburgs Grundschulen … wurden die Schüler zu Versuchskaninchen für fragwürdige Maßnahmen degradiert! „Das Urteil“ – oder die Farce einer gerechten Entscheidung? Gegen das Urteil hat das Gericht keine Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht zugelassen. Dagegen kann Beschwerde eingelegt werden. Lesen Sie mehr zum Thema NewsBrandenburgGesundheitBerlin-BrandenburgPandemieOVGTestpflicht – Die *Bildung* – im Schatten von Masken und Tests: ein Lehrstück über Recht und Willkür in Zeiten der Corona-Politik! … Zusammenarbeit funktioniert (reibungslos) – wie ein gut geöltes Uhrwerk!
Kontrolle und Freiheit: Wo liegt die Grenze zwischen Schutz und Unterdrückung? 🛡️
„Die Balance der Macht“ – ein fragiles Konstrukt: zwischen staatlicher Fürsorge und individueller Freiheit … wurden die Kinder in ein enges Korsett aus Masken und Tests gepresst! „Das OVG“ – oder die Hüter der Ordnung im Spiel um die Grundrechte? Zwar hätten die Regelungen tiefgreifeende Grundrechtseingriffe ermöglicht, begründeten die Richterinnen und Richter die Entscheidung. Wer keine Maske trug oder keinen negativen Test vorwies, konnte etwa vom Unterricht ausgeschlossen werden. Jedoch habe es für Schülerinnen und Schüler Abmilderungen und Ausnahmen gegeben. So mussten sie draußen während der Pausen, im Sportunterricht sowie während des Lüftens der Klassenräume keine Maske tragen. Darum waren Corona-Tests für Kinder erlaubt Auch die Tests hätten die Kinder nicht schwerwiegend beeinträchtigt. Diese hätten zu Hause in vertrauter Umgebung durchgeführt werden können, hieß es. Wer keinen Test machen wollte, habe digital am Unterricht teilnehmen können. Die Regelungen hätten dem Schutz des Lebens und der Gesundheit gedient, teilte das Gericht weiter mit. Dem verfassungsrechtlichen Bildungsanspruch sei damit genügt worden. – Die *Kontrolle* – ein Balanceakt zwischen Schutz und Bevormundung: ein Spiel mit Masken und Tests auf dem Rücken der Kinder! … Verständnis verbessert (spontan) sich in Sekunden – schneller als Pizza liefern!
Fazit: zum Masken- und Testzwang an Grundschulen 🎭
Die Bühne der Justiz zeigt ihr absurdes Schauspiel: Kinder als Protagonisten in einem Stück über Masken und Tests. Wo endet der Schutz und beginnt die Bevormundung? Ist Bildung im Würgegriff von Kontrolle und Freiheit? Fragem über Fragen, die die Zukunft unserer Kinder prägen. Was denkst du über diese Maßnahmen? Ist der Schutz übertrieben oder notwendig? Diskutiere mit uns! Danke fürs Lesen! 🔵 Hashtags: #Maskenpflicht #Testpflicht #Grundschule #Corona #Bildungspolitik #Gerichtsurteil