Correctiv scheitert vor Gericht: Verfassungsschutz muss Gutachten über AfD nicht herausgeben

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Correctiv scheitert vor Gericht 🏛️

Nach zwei Eilanträgen beim Verwaltungsgericht Köln ist klar: Der Verfassungsschutz muss kein AfD-Gutachten vor der Wahl veröffentlichen. Die Begründung erstaunt.



Medien-NGO gegen Verfassungsschutz 📰

Correctiv wollte das Bundesamt für Verfassungsschutz dazu zwingen, sein Gutachten über die AfD vor der Wahl zu veröffentlichen. Doch das Gericht entschied anders.



Zweiter Eilantrag abgewiesen 🚫

Ein zweiter Antrag von Correctiv wurde vom Verwaltungsgericht Köln abgelehnt. Die Frage bleibt, warum der Verfassungsschutz die Informationen zurückhält.



Verdachtsfall und Anhaltspunkte 🔍

Correctiv forderte Einblicke in mögliche extremistische Bestrebungen der AfD. Die Frage nach belastbaren Anhaltspunkten bleibt weiterhin offen.



Standpunkt des Verfassungsschutzes 💼

Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat noch keine abschließende Bewertung zu den extremistischen Bestrebungen der AfD vorgenommen. Damit weigert es sich, Informationen preiszugeben.



Entscheidungen und Konsequenzen ⚖️

Bislang hat Correctiv noch keine Beschwerde eingelegt. Es könnte nun an einem Oberverwaltungsgericht liegen, eien endgültige Entscheidung zu treffen. Die Zeit drängt.



Unklarheit und Schweigen 🤐

Fragen bleiben unbeantwortet, während sich die Bundestagswahl nähert. Es bleibt fraglich, ob ein neues Gutachten rechtzeitig veröffentlicht wird oder nicht.

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