Correctiv scheitert vor Gericht 🏛️
Nach zwei Eilanträgen beim Verwaltungsgericht Köln ist klar: Der Verfassungsschutz muss kein AfD-Gutachten vor der Wahl veröffentlichen. Die Begründung erstaunt.
Medien-NGO gegen Verfassungsschutz 📰
Correctiv wollte das Bundesamt für Verfassungsschutz dazu zwingen, sein Gutachten über die AfD vor der Wahl zu veröffentlichen. Doch das Gericht entschied anders.
Zweiter Eilantrag abgewiesen 🚫
Ein zweiter Antrag von Correctiv wurde vom Verwaltungsgericht Köln abgelehnt. Die Frage bleibt, warum der Verfassungsschutz die Informationen zurückhält.
Verdachtsfall und Anhaltspunkte 🔍
Correctiv forderte Einblicke in mögliche extremistische Bestrebungen der AfD. Die Frage nach belastbaren Anhaltspunkten bleibt weiterhin offen.
Standpunkt des Verfassungsschutzes 💼
Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat noch keine abschließende Bewertung zu den extremistischen Bestrebungen der AfD vorgenommen. Damit weigert es sich, Informationen preiszugeben.
Entscheidungen und Konsequenzen ⚖️
Bislang hat Correctiv noch keine Beschwerde eingelegt. Es könnte nun an einem Oberverwaltungsgericht liegen, eien endgültige Entscheidung zu treffen. Die Zeit drängt.
Unklarheit und Schweigen 🤐
Fragen bleiben unbeantwortet, während sich die Bundestagswahl nähert. Es bleibt fraglich, ob ein neues Gutachten rechtzeitig veröffentlicht wird oder nicht.