HomeNewsGewalttäter von Beelitz: Abschiebe-Taskforce befasst sich mit Mann aus Guinea – das droht ihm Gewalttäter von Beelitz: Abschiebe-Taskforce befasst sich mit Mann aus Guinea – das droht ihm Der geständige Gewalttäter von Beelitz war bislang nicht auffällig und hatte ein Bleiberecht in Deutschland. Jetzt will sich eine Taskforce für Abschiebungen mit ihm beschäftigen.dpa/BLZ29.01.2025 15:38 UhrBlumen und Kerzen stehen vor dem Eingang eines Hauses nach einem Gewaltverbrechen in Beelitz.Michael Ukas/dpaNach zwei Gewalttaten in Beelitz befasst sich nun eine Taskforce mit dem Fall, die sich mit der Abschiebung von Straftätern beschäftigt. Das bestätigte Andreas Carl, Sprecher des brandenburgischen Innenministeriums, gegenüber der Deutschen Presse-Agentur. Die Taskforce wird sich mit dem 23-jährigen Beschuldigten aus Guinea auseinandersetzen. Laut Ministerium besitzt er eine Aufenthaltserlaubnis und war nicht zur Ausreise verpflichtet.Die 2020 eingerichtete Taskforce setzt sich unter anderem aus der Zentralen Ausländerbehörde und Mitarbeitern des Innenministeriums zusammen. Ihr Ziel ist es, über mögliche Abschiebungen von Straf- und Intensivtätern zu entscheiden. Beelitz: Mord-Vorwurf gegen 23-Jährigen Der 23-jährige Mann soll vor rund zwei Wochen in einem Apartmentkomplex in Beelitz-Heilstätten einen Mann getötet haben. Tage später soll er dort eine Frau aus der Ukraine verletzt haben. Der Afrikaner hat laut Polizei beide Taten gestanden. Die Staatsanwaltschaft Potsdam wirft ihm Mord und versuchten Mord vor. Fragen zu den Hintergründen und dem Motiv des 23-Jährigen beantwortete die Behörde mit Verweis auf die laufenden Ermittlungen nicht.Nach Angaben des Innenministeriums lebte der Beschuldigte seit 2016 in Deutschland. Er habe über eine Aufenthaltserlaubnis bis zum 23. Januar 2025 verfügt, deren Verlängerung fristgerecht beantragt worden sei. Bei der Polizei war er zudem nicht wegen vorheriger Straftaten bekannt. Aufenthaltserlaubnis für gut integrierte junge Menschen erteilt Wie der Sprecher des Innenministeriums sagte, stellte der 23-Jährige 2019 einen Asylantrag, der 2021 angelehnt wurde. Am 24. Januar 2023 sei ihm dann eine Aufenthaltserlaubnis erteilt worden.Dieser Entscheidung lag laut Ministerium der Paragraf 25a des Aufenthaltsgesetzes zugrunde, wonach gut integrierte Jugendliche und junge Volljährige ein Bleiberecht in Deutschland bekommen können. Sie müssen unter anderem seit drei Jahren „erfolgreich eine Schule besucht“ oder einen anerkannten Schul- oder Berufsabschluss erworben haben. Zudem dürfen nach dem Gesetz keine konkreten Anhaltspunkte bestehen, dass der Ausländer sich nicht zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland bekennt.Tötungsdelikt in Marzahn: Polizei nimmt Ex-Freund der Frau festVon Maria WindischNews•gestern Lesen Sie mehr zum Thema NewsPolizeibericht BerlinBeelitzPolizeiAuslandDeutsche Presse-AgenturAbschiebungGuinea