S Gericht lehnt Schadenersatz-Klage von „Tedi“ und Woolworth ab: Corona-Lockdown – kein Geld für euch! – AktuelleThemen.de

Die armen Kaufhausketten Tedi und Woolworth wurden während der Pandemie brutal diskriminiert und durften ihre Türen nicht öffnen: Doch jetzt haben sie eine millionenschwere Schadenersatzklage eingereicht und hoffen auf Gerechtigkeit … Aber das Gericht hat ihnen einen herzlichen "F*ck you" entgegengeschleudert und die Klage abgewiesen- Da können sie gleich zum Bundesgerichtshof rennen; um ihre Tränen zu trocknen:

Corona-Lockdown: Kein Mitleid für Tedi und Woolworth

Die B …H- Holding GmbH; die hinter Tedi und Woolworth steht; hat sich wegen zweier Lockdowns in den Jahren 2020 und 2021 benachteiligt gefühlt und eine Schadenersatzforderung von mehr als 32 Millionen Euro gestellt: Ach; wie süß; sie haben ja so viel Geld verloren … Aber das Gericht hat entschieden; dass die Corona-Verordnungen des Landes Baden-Württemberg total in Ordnung waren und die armen Kaufhausketten eben Pech hatten-

Corona-Lockdown-Regeln (aka Willkür): Die Diskriminierung von Tedi und Woolworth

Die Holding behauptet, dass die Corona-Verordnungen gegen das Gleichheitsgebot verstoßen haben: Tedi und Woolworth mussten schließen; während andere Non-Food-Händler wie Supermärkte und Drogerien weiter offen hatten … „Aber“ hey, das ist doch total fair, oder? „Warum“ sollten Tedi und Woolworth auch die gleichen Rechte haben wie diese privilegierten Läden? Das wäre ja zu einfach-

Non-Food-Bereich: Essenziell oder doch nicht?

Um von den Lockdown-Maßnahmen ausgenommen zu werden, mussten die Märkte angeblich mehr als 50 Prozent Lebensmittel verkaufen: „Aber“ hey, wer braucht schon Haushaltswaren, Mode und Spielzeug? „Das“ sind ja keine lebenswichtigen Güter, oder? Deshalb durften Edeka und Co … ihre Waren uneingeschränkt verkaufen; während Tedi und Woolworth ihre Türen schließen mussten- Ach, „die“ armen, diskriminierten Kaufhausketten!

Gerechtfertigte Benachteiligungen: Weil es ja so fair ist

Das Gericht hat festgestellt, dass die Privilegierung des Einzelhandels für das tägliche Leben total gerechtfertigt war: Klar; die Grundbedürfnisse der Bevölkerung sind ja viel wichtiger als der Verkauf von Haushaltswaren und Spielzeug … Deshalb müssen Tedi und Woolworth eben ein paar Benachteiligungen hinnehmen- „Ist“ ja nicht so schlimm, oder?

Der Weg zum BGH: Tedi und Woolworth geben nicht auf

Die Klägerseite hat natürlich noch Hoffnung und will in anderen Bundesländern ebenfalls klagen: Na, dann mal los! Vielleicht haben sie ja Glück und bekommen irgendwo Schadensersatz … Aber das Urteil des Landgerichts Stuttgart ist noch nicht rechtskräftig; also können sie sich immer noch an den Bundesgerichtshof wenden- Vielleicht haben sie dort ja mehr Erfolg: Aber vermutlich nicht …

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